Neben- oder Wechselwirkungen von Paxlovid nach einer im Nachgang zu einem Telefonat erfolgten Verordnung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie schätzt die Bundesregierung mit Blick auf die Fachinformation des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte vom Juli 2022 (www.bfarm.de/SharedDocs/Downloads/DE/Arzneimittel/Zulassung/paxlovid-fachinformation-fachkreise.html) eine erhöhte Gefahr möglicher Neben- oder Wechselwirkungen nach einer nur im Nachgang zu einem Telefonat erfolgten Verordnung und/oder Verabreichung von Paxlovid®, wie sie der Bundesminister für Gesundheit Dr. Karl Lauterbach öffentlich vorgeschlagen hat (vgl. www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/karl-lauterbach-paxlovid/amp), ein, ein Medikament, das nur bei starken Symptomen und bei besonders vulnerablen Patienten angewandt werden soll (siehe www.bfarm.de/DE/Arzneimittel/Arzneimit telinformationen/covid-19-arzneimittel.html:~:te xt=Paxlovid%C2%AE%20ist%20das%29erste,%C3%BCber%20den%20Gro%C3%9Fhandel%20bestellt%20werden), und welche haftungsrechtlichen Risiken tragen nach Plänen der Bundesregierung der Arzt oder sonstige Stellen nach nur telefonischer Verordnung und/oder Verabreichung bei Eintreten ernster Neben- oder Wechselwirkungen?