Neben der Sonderregelung für Kurzarbeit auch Sonderregelung für Arbeitslosengeld I verlängern und ein Weiterbildungsgeld einführen
Verlängerung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld einmalig um drei Monate mit dem Gesetz zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (Sozialschutzpaket II): Verlängerung dieser befristeten Sonderregelung entsprechend der Sonderregelung zu Kurzarbeit, Einführung eines Weiterbildungsgeldes für Kurzarbeiter in Höhe von 90 Prozent des vorherigen Nettoarbeitsentgelts, Rückerstattung der dem Arbeitgeber im Zusammenhang mit Kurzarbeit erstatteten Sozialversicherungsbeiträge bei Kündigung des Arbeitnehmers bis zu einem Jahr nach Erhalt des Kurzarbeitergeldes