Nationaler Notfallplan zur Sicherstellung der Patientenversorgung - Patientenbehandlung nicht durch die EU-Medizinprodukteverordnung gefährden
Aussetzen der neuen europäischen Medizinprodukteverordnung (MDR) bis zum Vorliegen aller notwendigen europ. Rechtsakte und bis zur vollen Funktionsfähigkeit aller Notifizierungsstellen, Übergangszeitraum von fünf Jahren für das Inverkehrbringen von Bestandsprodukten sowie diesbezügl. Verringerung bzw. Aussetzung der neuen Dokumentationsanforderungen, Anerkennung der MDR-Zulassungsregelungen durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), Schaffung eines verkürzten Prüfungsverfahrens ("Short-Track"), volle Funktionsfähigkeit der EUDAMED-Datenbank zum Geltungsbeginn der MDR