Nationaler Ausstieg aus der Anwendung von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln
Sofortiges Anwendungsverbot in Haus- und Kleingärten, auf öffentlichen Flächen und in geschlossenen Ortschaften, Verbot der Vorernteanwendung (Sikkation) auf Agrarflächen, Einschränkung der Ausnahmen im Pflanzenschutzgesetz; endgültiger Ausstieg: sanktionsfähiges Verbot in § 5 BNatSchG, Zulassung nur bei gesichertem Ausschluss von Auswirkungen auf die biologische Vielfalt, Förderprogramme für nachhaltigen Pflanzenbau, Unterstützung der DB AG bei Entwicklung alternativer Mittel für Gleisanlagen, Anwendungseinschränkung weiterer umweltschädlicher Agrarchemikalien