Nationale Regelungskompetenz für bereichsspezifischen Datenschutz im Rahmen der Neuregelung des europäischen Datenschutzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie beurteilt die Bundesregierung die Frage, ob – insbesondere nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (C-468/10) vom November 2011 – nach derzeit geltender Rechtslage neben den Umsetzungsspielräumen der Richtlinie 95/46/EG, die den allgemeinen Datenschutz regelt, eine nationale Regelungskompetenz für bereichsspezifischen Datenschutz besteht?<br /> <br /> Wie beurteilt die Bundesregierung die Frage, ob im Falle der Neuregelung des europäischen Datenschutzes durch eine Verordnung eine nationale Regelungskompetenz für bereichsspezifischen Datenschutz bestünde, und falls ja, in welchen Bereichen?