Nationale Anbauverbote für gentechnisch veränderte Organismen
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Welche Konsequenzen für ihre Pläne zur Umsetzung der geplanten neuen Möglichkeiten für nationale Anbauverbote für gentechnisch veränderte Organismen (GVO; opt out) zieht die Bundesregierung aus der Forderung der Agrar- und Umweltministerkonferenz der Bundesländer nach einem bundeseinheitlichen Anbauverbot für GVO (vgl. Portal www.agraeurope.de vom 28. Oktober 2014), und falls die Bundesregierung entgegen dieser Forderung weiterhin die Option regionaler Anbauverbote aufrechterhält, wie begründet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) diese Position? </p>