National bedeutsames Kulturgut wirksam schützen (G-SIG: 16011242)
Aktualisierung und Vervollständigung des "Verzeichnisses national wertvollen Kulturgutes" (nach § 1 KultgSchG; Ausfuhrverbot für im Verzeichnis eingetragene Kulturgüter), Prüfung der Aufnahme im Eigentum öffentlicher Einrichtungen befindlicher Kunstwerke bzw. Kulturgüter in das Verzeichnis, Interessenausgleich zwischen Alteigentümern und Museen (z.B. durch zehnjährige Haltefrist), Evaluation der Provenienzrecherche <p> </p>