Umgehende Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Änderung des Namensrechts: Beibehaltung des Geburtsnamens auch bei Eheschließung, Zuerkennung des Namens der Mutter für Kinder, Wiederannahme des Geburtsnamens bereits verheirateter Personen auf Antrag
Umgehende Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Änderung des Namensrechts: Beibehaltung des Geburtsnamens auch bei Eheschließung, Zuerkennung des Namens der Mutter für Kinder, Wiederannahme des Geburtsnamens bereits verheirateter Personen auf Antrag