Nachzug von Geschwistern unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge aus Krisengebieten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Stellt das Leben in einem Kriegs- oder Krisengebiet nach Ansicht der Bundesregierung eine außergewöhnliche Härte dar und begründet diese außergewöhnliche Härte nach Ansicht der Bundesregierung einen Geschwisternachzug der Geschwister unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge gemäß § 36 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), wenn nein, warum nicht?