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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-62551

Nachzug von Ehegatten türkischer Staatsangehöriger ohne Nachweis einfacher Kenntnisse der deutschen Sprache

Stage otherUpdated 4mo ago

<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Inwiefern hält die Bundesregierung die in dem Runderlass des Auswärtigen Amts (AA) vom 4. August 2014 vertretene Auffassung, die Erteilung eines Visums zum Nachzug zu einem assoziationsberechtigten türkischen Ehegatten ohne Nachweis einfacher Kenntnisse der deutschen Sprache sei nur dann unionsrechtlich zwingend, wenn ein Härtefall vorliege, angesichts dessen, dass der Europäische Gerichtshof am 10. Juli 2014 in der Rechtssache Dogan entschieden hat, dass Unionsrecht &quot;einer Regelung [. . .] entgegensteht, die [. . .] vorschreibt, dass Ehegatten von [. . .] türkischen Staatsangehörigen [. . .] vor der Einreise nachweisen müssen, dass sie einfache Kenntnisse der Amtssprache [. . .] erworben haben&quot; und sich auch in den Entscheidungsgründen des Urteils allenfalls ein Hinweis darauf findet, dass &quot;besondere Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden [müssen]&quot; (Rn. 38), nicht aber, dass von der Nachweispflicht lediglich in Härtefällen abgesehen werden muss? </p>