Nachzug pflegebedürftiger Familienangehöriger ohne deutsche Staatsbürgerschaft
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist der Bundesregierung bekannt, ob es Fälle gibt, in denen eine Person im Rentenalter, die nicht über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügt und im Nicht-EU-Ausland lebte, in die Bundesrepublik Deutschland dauerhaft einreisen durfte, um hierzulande von Angehörigen gepflegt zu werden, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, und falls es diesen Fall bei Bundesbehörden gab, ob es eine geübte Verhaltenspraxis gibt bzw. wie diese lautet?