Nachzug minderjähriger Kinder nach Deutschland
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Inwiefern gewährleistet die Vorschrift des § 32 AufenthG i. V. m. Artikel 21 Absatz 6 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) den Nachzug minderjähriger ausländischer Kinder zu ihrer in Deutschland lebenden ausländischen Mutter bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen des Kindernachzuges auch dann, wenn das insofern anwendbare Recht des gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes Mütter – abweichend von den insofern geltenden Bestimmungen des deutschen Rechts – generell oder in bestimmten Fällen von der Ausübung des Sorgerechts ausschließt, und wenn, was unternimmt die Bundesregierung gegebenenfalls, um den Nachzug der Kinder nach Deutschland zu ermöglichen?</p>