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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-76187

Nachzahlung von Sozialbeiträgen im Falle illegaler Arbeitnehmerüberlassung

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sind nach Kenntnis der Bundesregierung als Rechtsfolge der Novelle des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes nach aktuellem Stand Fälle möglich, nach denen im Falle illegaler Arbeitnehmerüberlassung ein Entleiher nicht zur Nachzahlung von Sozialbeiträgen infolge eines dem illegal entliehenen Arbeitnehmer zustehenden höheren Gehalts verpflichtet und wegen der Hinterziehung von Sozialbeiträgen strafrechtlich (§ 266a StGB) verfolgt werden kann, weil der illegal entliehene Arbeitnehmer dem Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses mit dem Entleiher rechtswirksam widersprochen hat (§ 9 Abs. 1 AÜG-E) und mithin kein Arbeitsverhältnis zwischen dem illegalen Entleiher und dem Arbeitnehmer zustande kommt?