Nachwuchsgewinnung der Bundeswehr über "BWAdventure Camps" und Vereinbarkeit mit der UN-Kinderrechtskonvention
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Rekrutierungsmaßnahmen der Bundeswehr im Rahmen der Nachwuchsgewinnung über die sogenannten BWAdventure Camps, die die Bundeswehr in den Alpen und auf Sardinien veranstaltet und die mit „Beachevent“ und „Party“ locken und über das Jugendmagazin „BRAVO“ beworben werden und sich gezielt an 16- bis 21-Jährige, folglich auch an Minderjährige, richten, und wie vereinbart die Bundesregierung dies mit den Prinzipien der UN-Kinderrechtskonvention und den Schutzpflichten des Staates gegenüber Kindern, insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich Deutschland durch ein Zusatzprotokoll zur Kinderrechtskonvention verpflichtet hat, keine Minderjährigen für die Armee anzuwerben, wenn sie nicht mindestens 17 Jahre alt sind und „über die mit dem Militärdienst verbundenen Pflichten umfassend aufgeklärt“ wurden (siehe SPIEGEL ONLINE vom 18. September 2012, „Palmen, Party, Panzerfahren“)?