Nachweisverfahren zur Verhinderung des Imports von atomstrombasiertem Wasserstoff
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie fortgeschritten ist die Gestaltung des von der Bundesregierung angekündigten Nachweisverfahrens, das den Import u. a. von atomstrombasiertem Wasserstoff nach Deutschland verhindern soll (wie z. B. im Rahmen geplanter und von Deutschland geförderter grenzüberschreitender Wasserstoffleitungen nach Frankreich, vgl. www.creos-net.de/aktuelles/aktuelles/aktuelles/aktuelles?tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&tx_news_pi1%5B controller%5D=News&tx_news_pi1%5Bnews%5 D=38&cHash=e08cef6456adad5e30df06b43cd46997 und www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikati onen/Energie/die-nationale-wasserstoffstrategie.pdf?__blob=publicationFile&v=20, Seite 13), und kann die Bundesregierung bestätigen, dass ihr Entwurf einer Verordnung zur Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2021 und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften auch die erforderlichen Anforderungen an die inländische Erzeugung von grünem Wasserstoff stellt, damit die Verwendung von importiertem Atomstrom vollständig ausgeschlossen ist (vgl. www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/V/verordnungzur-umsetzung-des-eeg-2021-und-zur-aenderungweiterer-energierechtlicher-vorschriften.pdf?__bl ob=publicationFile&v=6)?