Nachweispflicht für die Übermittlung personenbezogener Daten durch das BfV an ausländische Geheimdienste
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern gilt die Pflicht, Datenübermittlungen ins Ausland nach § 19 Absatz 3 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) aktenkundig zu machen, nach Ansicht der Bundesregierung auch für die Zusammenarbeit nach den §§ 22a und 22b BVerfSchG?