Nachweispflicht der Jobcenter bei der Übermittlung von Meldeaufforderungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche konkreten Bestimmungen zur Nachweispflicht der Jobcenter gemäß § 37 Absatz 2 SGB X bezüglich der Übermittlung von Meldeaufforderungen nach dem SGB II gelten, und wie wird in der Praxis dieser Nachweispflicht vor Androhung und vor Vollzug einer Sanktion gemäß § 32 SGB II durch das Jobcenter nachgekommen?