Nachweispflicht bei der Absetzung für Abnutzung von Gebäuden nach kürzerer tatsächlicher Nutzungsdauer
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass das BMF-Schreiben vom 22. Februar 2023 zur Absetzung für Abnutzung (AfA) von Gebäuden nach der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer i. S. d. § 7 Absatz 4 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) im Widerspruch zum BFH-Urteil vom 28. Juli 2021 (Aktenzeichen IX R 25/19) steht, und wie rechtfertigt die Bundesregierung, dass sie der Auffassung des höchsten Finanzgerichts somit nicht folgt und dementgegen bei der Anwendung des § 7 Absatz 4 Satz 2 EStG eine umfassende Nachweispflicht durch Vorlage eines Gutachtens fordert?