Nachweis von Deutschkenntnissen durch indische Pflegekräfte im Rahmen des Verfahrens zur Erlangung von Arbeitsvisa
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Beabsichtigt die Bundesregierung, auf die – wie mir in Gesprächen im Wahlkreis mitgeteilt wurde – hohe ungedeckte Nachfrage von Menschen mit Pflegeberufen nach Sprachprüfungsplätzen an Goethe-Instituten in Indien, die mit einem Arbeitsvisum (Nationalen Visum) in Deutschland arbeiten wollen, mit einer Änderung des bestehenden Verfahrens zu reagieren, und wenn nicht, welche alternativen Möglichkeiten haben besagte indische Staatsbürger mit Pflegeberufen, die notwendigen Deutschkenntnisse für Pflegeberufe bzw. den Erhalt des Arbeitsvisums nachzuweisen?