Nachweis einfacher Deutschkenntnisse beim Ehegattennachzug von Spätaussiedlern
Informierung betroffener Spätaussiedler über die seit August 2007 geltende Neuregelung zum Familiennachzug (Nachweis von Deutschkenntnissen im Herkunftsland) durch Botschaften und Konsulate, fehlende Übergangsregelungen, mögliche Ausnahmeregelung für ca. 40 bereits eingereiste Spätaussiedlerfamilien