Nachweis einer überstandenen COVID-19-Infektion mittels serologischer Antikörpertests
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung sich bei den Verhandlungen des Rates für die Ergänzung des Kommissionsvorschlages zum digitalen grünen Impfpass (2021/0068 (COD)) um die Zulässigkeit des Nachweises einer Genesung von COVID-19 durch Vorlage eines serologischen Tests auf Antikörper (vgl. die beiden Ergänzungen Erwägungsgrund 33a und Artikel 7 § 3a, Ratsdokument 7796/21, https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-7796-2021-INIT/en/pdf) eingesetzt, und wenn ja, warum hat die Bundesregierung in ihrer Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (Bundestagsdrucksache 19/29257) keine vergleichbare Zulässigkeit von serologischen Tests auf Antikörper vorgeschlagen, sondern beschränkt die Rücknahme von Freiheitseinschränkungen auf solche Genesene, die eine Infektion durch PCRTest vorweisen können (§ 2 Nummer 5 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung)?