Nachweis einer rechtswirksamen Eheschließung im Rahmen des Familiennachzugs von eritreischen Staatsangehörigen
<div>Originaltext der Frage(n):</div> <div> </div> <div>Ist aus Sicht der Bundesregierung das Beibringen einer standesamtlichen und vom eritreischen Außenministerium überbeglaubigten Urkunde zum Nachweis von in Eritrea religiös oder gewohnheitsrechtlich geschlossenen Ehen für die Beantragung eines Visums zum Familiennachzug "von vorn herein unmöglich bzw. unzumutbar" (Hinweise des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zum Familiennachzug vom 12. April 2021, M3-21002/165), sodass für die alternative Glaubhaftmachung des Bestehens der Ehe die von der Kirchengemeinde oder Religionsgemeinschaft ausgestellte Heiratsurkunde genügt, wenn nein, warum nicht?</div>