Nachweis des Ausschlusses von Einträgen unerwünschter Stoffe in Futtermitteln und Futterfettsäuren
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie sollen Futtermittelbetriebe nach Auffassung der Bundesregierung nachweisen, dass ein Eintrag unerwünschter Stoffe in die Futterfette und Futterfettsäuren ausgeschlossen ist, wie im Rahmen der geplanten Zulassungspflicht für Futtermittelbetriebe gefordert?