Nachweis des Arbeitnehmers bei einer ausbleibenden Arbeitsleistung im Fall einer häuslichen Quarantäne
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Art des Nachweises muss ein Arbeitnehmer nach Kenntnis der Bundesregierung gegenüber seinem Arbeitgeber erbringen, um im Zusammenhang mit dem COVID-19-Infektionsgeschehen im Falle einer (häuslichen) Quarantäne auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes nicht seine arbeitsvertragliche Hauptpflicht zu verletzen, die nach dem Inhalt des Vertrags geschuldete Arbeitsleistung in dem im Vertrag festgelegten Umfang und an dem vertraglich vereinbarten Ort zu erbringen ist, und in welchem Zeitraum ist ein entsprechender Nachweis zu erbringen (bitte ggf. differenzieren nach bestätigten COVID-19-Infektionsfällen und Kontaktpersonen der verschiedenen Kategorien sowie unter besonderer Berücksichtigung von Fällen, in denen sich die Quarantäne nicht aus einer individuellen Anordnung durch das Gesundheitsamt ergibt, sondern aus einer Allgemeinverfügung, wonach die Anordnung automatisch für alle Personen gilt, die die dazu in der jeweiligen Allgemeinverfügung genannten Voraussetzungen für sich für gegeben halten)?