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← 🇩🇪 Bundestag/MÜNDLICHE FRAGEdip-56484

Nachweis der Versicherung in der GKV bei Arztbesuchen

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Kann die Bundesregierung bestätigen, dass in § 19 Absatz 2 des Bundesmantelvertrags &ndash; Ärzte (BMV-Ä) explizit geregelt ist, dass gesetzlich Versicherte bei einem Arztbesuch zum Nachweis der Anspruchsberechtigung die (alte) Krankenversichertenkarte gemäß § 291 Absatz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch vorzulegen haben, solange die elektronische Gesundheitskarte noch nicht an sie ausgegeben worden ist, und dass in Anhang I Nummer 2.1 zur Anlage 4a BMV-Ä vereinbart ist, dass von dem Vertragsarzt eine Privatvergütung für die Behandlung nicht verlangt werden darf, wenn die Versicherten anstelle einer elektronischen Gesundheitskarte innerhalb von zehn Tagen einen entsprechenden Versicherungsnachweis (ggf. auch in Papierform) erbringen bzw. eine schon geleistete Privatvergütung zurückzuzahlen ist, wenn dem Arzt bis zum Ende des Quartals ein zum Zeitpunkt der Behandlung bestehender Leistungsanspruch des Versicherten von der zuständigen Krankenkasse nachgewiesen wird?