Nachweis bezüglich Schutz der Kraftwerkswarten vor eindringenden Gasen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist aus Sicht der Bundesregierung mittlerweile für alle Atomkraftwerke (AKW) der sichere Nachweis für den Schutz der Kraftwerkswarten vor eindringenden Gasen erbracht (vgl. Vereinbarung vom 23. August 2007 zwischen dem ehemaligen Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Sigmar Gabriel, und den Energieversorgungsunternehmen), und falls nein, bis wann sollen die ausstehenden Nachweise nach derzeitigem Kenntnisstand jeweils erbracht werden?