Nachtragshaushalt umgehend vorlegen (G-SIG: 15010376)
Verstoß gegen die Begrenzung der Nettoneuverschuldung gem. Art. 115 Grundgesetz, unverzügliche Vorlage eines Nachtragshaushalts für 2003, Belegung des Staatsverbrauchs mit einer Haushaltssperre, Vorlage eines Haushaltssicherungsgesetzes zum Subventionsabbau nach der Sommerpause