Nachträgliche Begrenzung der Projektförderung in der Entwicklungszusammenarbeit
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie erklärt die Bundesregierung die große Diskrepanz zwischen schon vorausgewählten Projekten (mit "A-Priorisierung") Privater Träger der Entwicklungszusammenarbeit, also quasi in Aussicht gestellten Projekt-Neuzusagen im Jahr 2022, und der jüngsten Ansage, dass nun im Jahr 2022 doch nur eine sehr kleine Zahl an neuen Projekten tatsächlich starten darf (vgl. https://bengo.engagement-global.de/rundbriefe-detail/rundbrief-nr-4-juni-2022.html), was nach meiner Ansicht dazu führt, dass Nichtregierungsorganisationen nun Förderungen für unter erheblichem Aufwand vorbereitete Projekte in Partnerländern nicht erhalten werden, obwohl ihnen diese in Aussicht gestellt wurden und sie diese folglich gemeinsam mit Partnerorganisationen entsprechend geplant haben, und sieht die Bundesregierung Lösungen, um die Folgen dieser Entscheidung abzufedern, um den möglicherweise entstehenden Vertrauensverlust sowohl seitens der Nichtregierungsorganisation in Deutschland als auch vor allem der internationalen Partnerinnen und Partner und aller Betroffenen in den Partnerländern zu verhindern?