Nachträgliche Ausstellung des digitalen Impfzertifikats für bereits gegen das Coronavirus geimpfte oder genesene Personen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Werden nach Kenntnis der Bundesregierung auch Personen, die bereits vor der Einführung des digitalen Impfnachweises vollständig geimpft wurden bzw. eine Infektion überstanden haben, zum Zeitpunkt seiner geplanten Einführung (also Anfang des dritten Quartals) in Besitz entsprechender digitaler Zertifikate kommen können, und welche organisatorischen Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind geplant, um dies sicherzustellen? <br /> <br /> Bis wann werden nach Einschätzung der Bundesregierung Arztpraxen und Impfzentren an das Back-end des digitalen Impfausweises angebunden sein, sodass digitale Impfzertifikate flächendeckend von allen Arztpraxen und Impfzentren ausgestellt werden können, und welche organisatorischen Schwierigkeiten sieht die Bundesregierung bei der unterschiedlichen Anbindung von Impfzentren und Arztpraxen?