Nachträgliche Aufnahme neuer Straßenbauprojekte in den Straßenbauplan 2013 und Vorabinformation des Deutschen Bundestages
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird die Bundesregierung den Deutschen Bundestag vorab über die nachträgliche Aufnahme neuer Straßenbauprojekte in den Straßenbauplan informieren und ihm die Gelegenheit zur Einflussnahme auf deren Auswahl noch vor der Freigabe für den Bau (bzw. der Einleitung von Vergabeverfahren durch die Auftragsverwaltung) geben (bitte mit Begründung)?<br /> <br /> Welche Projekte plant die Bundesregierung nach heutigem Stand, nachträglich in den Entwurf des Straßenbauplans 2013 aufzunehmen (bitte mit Begründung sowie Angabe der Kosten und des letzten verfügbaren Nutzen-Kosten-Verhältnisses)?