Nachteile in der Seenotrettung durch eine eventuelle Neuregelung der Sportschifffahrtsverordnung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ergibt sich aus Sicht der Bundesregierung durch die im Entwurf einer Neuregelung der Sportschifffahrtsverordnung in § 9 Absatz 2 vorgeschlagene Einschränkung eine Regelungslücke für Boote, die einem ideellen oder humanitären Zweck dienen, und wie beabsichtigt die Bundesregierung sicherzustellen, dass durch den Wegfall des amtlichen Befähigungsnachweises unter anderem der Seenotrettung in internationalen Gewässern keine Nachteile in ihrer Arbeit drohen?