Nachteile durch eine Offenlegung von Vertragsinhalten zur Maskenbeschaffung über die Firma Emix
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern ergibt sich nach Ansicht der Bundesregierung aus einer möglichen Offenlegung von Vertragsinhalten im Rahmen der Maskenbeschaffungen von der Fa. Emix für den Bund ein Nachteil im laufenden Rechtsstreit mit der Fa. Emix, wie von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf der Bundespressekonferenz am 12. Mai 2021 ausgeführt, wenn doch die andere Vertragsseite, nämlich die Fa. Emix, die Vertragsinhalte kennt (siehe auch: www.tagesschau.de/investigativ/ndrwdr/klage-provisionen-corona-101.html)?