Nachrichtendienstliche Verbindungen zu Anis Amri
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hatte die Bundesregierung Kenntnisse, dass von Sicherheitsbehörden – auch solche von Bundesländern – nachrichtendienstliche Verbindungen zu Anis Amri aufgenommen werden sollten bzw. schon bestanden, etwa als Quelle, Informant oder V-Mann, und warum haben die deutschen Sicherheitsbehörden ihn nicht als Top-Gefährder und das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) ihn, trotz mehrfacher Befassung, nicht als möglichen Attentäter behandelt und ständig unter Beobachtung gehalten, stattdessen ihn frei im Inland und Ausland umherreisen lassen, die Ausländerbehörde ihn trotz falscher Angaben eine Duldung erteilen lassen und wegen Straftaten keine Anzeige erhoben, obgleich Anis Amri selbst Islamist war, mit neun Islamisten Kontakt hatte, sich als Selbstmordattentäter anbot und unter sechs Aliasnamen auftrat?