Nachrichtendienstliche Überprüfung von Personen in Afghanistan
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob es dem Bundesnachrichtendienst oder dem Bundesamt für Verfassungsschutz gestattet ist, nachrichtendienstliche Ermittlungen vor Ort in Afghanistan bezüglich der Überprüfung von Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis respektive ein Visum in Deutschland beantragt haben, durchzuführen, und wenn nein, welcher ausländische Geheimdienst könnte Ermittlungen im Auftrag der Bundesregierung durchführen?