Nachrichtendienstliche Beobachtung von Anis Amri
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern hat die Bundesregierung von einer nachrichtendienstlichen Beobachtung von Anis Amri vor dem Hintergrund, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zu der bekannten polizeilichen Eintragung "PB07/Nachrichtendienstliche Beobachtung durch BfV" erklärt hat, dass das Datum der Eintragung (13. Oktober 2016) nicht in Zusammenhang mit einem Tätigwerden des BfV gesetzt werden kann (www.rbb-online.de/politik/beitrag/2017/01/anis-amri-anschlag-breitscheidplatz-berlin-neue-fragen.html), Kenntnis, oder kann die Bundesregierung eine nachrichtendienstliche Beobachtung durch eine Bundesbehörde ausschließen?