Nachrangige Forderungen bzw. Schuldtitel von Kleinanlegern gegenüber Kreditinstituten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welcher Höhe bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung und der BaFin Forderungen von Kleinanlegern gegenüber Kreditinstituten in Deutschland, die nachrangig sind bzw. als Schuldtitel im Sinne des § 46f Absatz 6 des Kreditwesengesetzes (KWG) in der ab dem 1. Januar 2017 geltenden Fassung qualifiziert sind und die bei Schieflage eines Kreditinstitutes zum Bail-in innerhalb der Haftungskaskade vorrangig herangezogen werden können, und auf welche Arten von Spar- und Anlageprodukten verteilt sich dieses Volumen?