Nachprüfungen an Luftfahrtgerät der Bundeswehr durch externe Partner
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern hat die Bundeswehr industrielle Partner bzw. ihre Angehörigen bisher nach § 30a des Luftverkehrsgesetzes zur Durchführung von Nachprüfungen an Luftfahrtgerät ermächtigt, und wann ist die dazugehörige Rechtsverordnung in Kraft getreten?