Nachprüfungen an Hubschraubern der Bundeswehr durch externe Partner in den letzten fünf Jahren
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In wie vielen Fällen haben Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter von industriellen Partnern der Bundeswehr in den letzten fünf Jahren und vor Inkrafttreten des neuen § 30a des Luftverkehrsgesetzes an Hubschraubern der Bundeswehr anstelle einer Beamtin bzw. eines Beamten der Bundeswehr oder eines Soldaten bzw. einer Soldatin eine Nachprüfung durchgeführt, und in wie vielen Fällen fanden Prüfungen im Rahmen von Customer Working Parties mit anschließender Bestätigung durch einen bundeswehreigenen Prüfer bzw. eine bundeswehreigene Prüferin bzw. in alleiniger Verantwortung der Mitarbeiterinnen bzw. Mit- arbeiter von industriellen Partnern der Bundeswehr statt?