Nachmittagsbetreuung für Kinder mit Behinderungen an Regelschulen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wann wird die Bundesregierung für Kinder mit Behinderungen, die an Regelschulen unterrichtet werden, die notwendige Betreuung am Nachmittag finanzieren und die Aufnahme der Hortassistenz in den Katalog der privilegierten Leistungen des § 92 Absatz 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vor dem Hintergrund veranlassen, dass sie die UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen umzusetzen hat?