Nachhaltigkeit im politischen Prozess verankern
Verlagerung der Nachhaltigkeitsprüfung ins Gesetzgebungs- sowie Einbindung ins Anhörungsverfahren, Evaluation von Regelungen, Strategien und Gesetzen, Ausstattung des Umweltressorts mit Initiativrecht außerhalb des eigenen Geschäftsbereichs sowie Vetorecht im Kabinett betr. bedeutender ökologischer Fragen, Finanzmittel für Programme zur nachhaltigen Entwicklung, Nachhaltigkeitsbeauftragte in allen Ressorts, Berichtspflicht zum Umsetzungsstand der nationalen Strategie (z.B. in Form einer Regierungserklärung), Gesetzesfolgenabschätzung, Stärkung des Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung sowie der Strukturen zur Messung, Peer-Review-Prozess