Nacherhebungen von Sozialversicherungsbeiträgen beim Textildiscounter kik
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Entspricht es der Tatsache, dass die Stellen der Sozialversicherungen, die für Nacherhebungen von Sozialversicherungsbeiträgen zuständig sind, von dem Textildiskounter kik keine Sozialversicherungsbeiträge nacherhoben haben, obwohl das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm am 18. März 2008 in zwei Urteilen festgestellt hat, dass kik in Nordrhein-Westfalen sittenwidrige Löhne gezahlt hat und vermutlich auch noch zahlt?