Nachbesserung einer Justizstatistik zur Erfassung von erzwungenen Unterbringungen und Zwangsbehandlungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Stelle wird bis wann für eine Nachbesserung der Justizstatistik sorgen, damit zukünftig in einem einheitlichen, verbindlichen Statistiksystem die Zahl und Dauer von erzwungenen Unterbringungen, vorläufigen Unterbringungen im Eilverfahren und erzwungene Behandlungen, medizinischen Zwangsbehandlungen bzw. Zwangsmaßnahmen zuverlässig bundesweit einheitlich erfasst werden, unabhängig von der gesetzlichen Grundlage, nach der die Unterbringungen und erzwungenen medizinischen Behandlungen erfolgt sind?