Nach Artikel 12 Absatz 1 und 2 der Verordnung (EG) 715/2007 gewährte finanzielle Anreize der Bundesregierung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche finanziellen Anreize wurden seitens der Bundesregierung nach Artikel 12 Absatz 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 gewährt (bitte mit Verweis auf die genauen Voraussetzungen des jeweiligen Programms und der Höhe, die in Anspruch genommen wurde), und bestehen hier Rückzahlungsverpflichtungen der Hersteller, sollte sich herausstellen, dass die Voraussetzungen entgegen den Angaben bei Beantragung nicht erfüllt waren?