Nach § 16e und § 16i SGB II in Beschäftigungsverhältnisse vermittelte Personen seit Januar 2019
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie hoch ist die Anzahl der Personen, die über die Förderinstrumente des Teilhabechancengesetzes für Langzeitarbeitslose jeweils nach den §§ 16e und 16i des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) seit 1. Januar 2019 in Beschäftigungsverhältnisse vermittelt wurden, und wie hoch ist die Anzahl der Personen, die die Beschäftigung vorzeitig beendet haben (bitte nach Beschäftigungsverhältnissen bei öffentlichen, privaten und freigemeinnützigen Arbeitgebern aufschlüsseln)?