Munitionsbestände in der Bundeswehr
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie erklärt es die Bundesregierung, dass laut ihrer Antwort zu Frage 19 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/6566 der Gesamtüberblick in Sachen Munition als "GEHEIM" eingestuft ist und laut ihrer Antwort zu Frage 20 der genannten Kleinen Anfrage die Munitionsbestände im IT-System SASPF auswertbar sind, zugleich aber laut Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 11 bis 11b der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/30673 das System SASPF nur bis zum Geheimhaltungsgrad "VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH" – und eben nicht bis zum Geheimhaltungsgrad "GEHEIM" – zugelassen ist, und warum beantwortet die Bundesregierung die Frage 25 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/6566 nach meiner Auffassung nicht, in der die Bundesregierung gefragt wurde, ob die im Rahmen der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses für den Bundeshaushalt 2023 zusätzlich bereitgestellten Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2024 und 2025 plafonderhöhend – also über die im geltenden Finanzplan vorgesehene Linie von 50,1 Mrd. Euro hinaus – zur Verfügung stehen bzw. gebunden werden dürfen?