Moratorium beim Verkauf von Wohnimmobilien in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Mögliche Berücksichtigung strukturpolitischer, wohnungspolitischer und städtebaulicher Ziele bis zur ausdrücklichen diesbezüglichen Änderung des BImA-Gesetzes, Ermöglichung von Verkäufen unter Verkehrswert sowie Erstzugriffsrecht ohne Bieterverfahren zur Erfüllung gemeinwohlorientierter öffentlicher kommunaler Aufgaben