Monitoring zum Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Durch wen soll das im Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) verankerte Wirkungsmonitoring durchgeführt werden, und plant die Bundesregierung die tatsächliche menschenrechtliche Wirkung oder stattdessen den Bürokratieaufwand für die betroffenen Unternehmen durch den NAP in den Mittelpunkt des Monitorings zu stellen?