Möglichkeiten zur juristischen Klärung möglicher Verstöße deutscher Unternehmen gegen Sanktions- und Embargovorschriften
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung bei Hinweisen darauf, dass deutsche Unternehmen möglicherweise gegen Auflagen geltender Sanktions- und Embargovorschriften verstoßen haben könnten, eine juristische Klärung des Sachverhaltes herbeizuführen, und haben die Bundesregierung oder unter ihrer Aufsicht stehende Institutionen nach dem Bekanntwerden der Ausstellung eines Zertifikats von der TÜV InterCert GmbH entgegen den Anweisungen der DAkkS unter Verwendung des Akkreditierungssymbols an eine iranische Stelle von der TÜV InterCert GmbH weitere Auskünfte verlangt, um die Einhaltung der zum Zeitpunkt geltenden Vorschriften des Außenwirtschaftsgesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen und Anordnungen sowie von Rechtsakten des Rates oder der Kommission der Europäischen Union im Bereich des Außenwirtschaftsrechts zu überwachen?