Möglichkeiten einer zulassungsüberschreitenden Anwendung cannabishaltiger Arzneimittel
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit sieht die Bundesregierung die Möglichkeit einer zulassungsüberschreitenden Anwendung von cannabishaltigen Arzneimitteln (Off-Label-Use), wenn zum Beispiel für austherapierte Schmerzpatienten und auch bei anderen Krankheitsbildern keine alternativen Behandlungsmöglichkeiten bestehen und wissenschaftliche Wirksamkeitsnachweise vorliegen?