Möglichkeiten der Zurückweisung ukrainischer Staatsangehöriger
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welchen Fallkonstellationen ist die Zurückweisung ukrainischer Staatsangehöriger trotz der grundsätzlich möglichen visumfreien, legalen Einreise und der EU-weit geltenden Schutzregelung für diese Personengruppe möglich (bitte konkret auflisten; aus meiner Sicht ist die hohe Zahl von jeweils 650 bis 700 Zurückweisungen ukrainischer Staatsangehöriger im Januar bzw. Februar 2024 durch die Bundespolizei erklärungsbedürftig; vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 74 auf Bundestagsdrucksache 20/11318), und wie viele Zurückweisungen ukrainischer Staatsangehöriger gab es in den Monaten März, April und Mai 2024 (bitte nach den Landesgrenzen bzw. der Einreise auf dem Luftweg differenzieren)?